Dirk Gawlitza

10. Jan. 2017

Zweckentfremdungsverbot-Gesetz hat in Lichtenberg sehr wenig Wohnraum geschaffen

Im Bezirk Lichtenberg wurden bis zum Ende 2016 auf der Basis des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes sieben Wohnungen von 67 gemeldeten Ferienwohnungen wieder in den regulären Wohnungsmarkt überführt. Dem gegenüber stehen jährliche Verwaltungskosten in Höhe von 91.500 Euro. Dies ergab eine Antwort vom 15. Dezember 2016 des Bezirksamtes auf eine Einwohneranfrage (Anfrage_Zweckentfremdung-Gesetz) der Lichtenberger Freien Demokraten.

Zum Hintergrund: Seit dem 1. Mai 2014 gilt das Zweckentfremdungsverbot für alle Berliner Bezirke. Die entsprechende Schonzeit ist im Mai 2016 abgelaufen und erste Bußgelder wurden erhoben sowie Ferienwohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt.

Dirk Gawlitza, Mitglied des Bezirksvorstands, kommentiert dazu:

„Die Antworten sind sehr ernüchternd und machen deutlich, dass durch das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz kein nennenswerter Beitrag dazu geleistet wird, den Bedarf an Wohnraum für den Bezirk Lichtenberg zu decken. Das Gesetz hat als Instrument zur Schaffung von neuem Wohnraum versagt.

Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz hat in Lichtenberg die Bürokratie erhöht und seinen Zweck verfehlt. Deshalb fordern wir den Senat auf, dieses Gesetz abzuschaffen. Das Bezirksamt Lichtenberg sollte seine finanziellen und personellen Ressourcen besser in beschleunigte Genehmigungen für den Wohnungsbau investieren. Damit wäre dem Berliner Wohnungsmarkt mehr geholfen.“

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