Lichtenberg entwickeln

Investitionen, die die Attraktivität des Bezirks Lichtenberg erhöhen und eine überregionale Strahlkraft haben, sollen von der Verwaltung wohlwollend begleitet werden. Die Aufstellung von Bebauungsplänen sehen wir als eine Kernaufgabe bezirklichen Handelns, die Verantwortlichkeit hierzu sollte nicht auf Senatsebene verlagert werden.

Das Bezirksamt sollte jedoch fachlich, personell und technisch in die Lage versetzt werden, die Planungsaufgaben in einem übersichtlichen Zeitrahmen abschließen zu können. Das schließt eine Genehmigung nach § 34 BauGB (Baugesetzbuch), wo immer möglich, ein.

Die Priorität bei der Aufstellung von Bebauungsplänen soll nach Wohnungsbau und sozialer Infrastruktur die gewerbliche Infrastruktur berücksichtigen. Kleingärten können für Wohnungsbau, soziale Infrastruktur oder gewerbliche Bauvorhaben genutzt werden. Es wird den betroffenen Kleingärtnern ein Flächenausgleich am Stadtrand angeboten.