Rico Apitz

15. Feb 2015

Erneute Abstimmung des Einwohnerantrags „Schulreinigung“

Im Februar wird die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) noch einmal über den Einwohnerantrag „Schulreinigung“ abstimmen. Die Abstimmung aus dem Januar wurde beanstandet und muss wiederholt werden. Der BVV-Vorsteher hatte einen (abgeänderten) Änderungsantrag der CDU abstimmen lassen, aber dann nicht nochmal den gesamten Antragstext zur Abstimmung gestellt. Üblich ist dieses Vorgehen, wenn der Änderungsantrag ein Ersetzungsantrag ist und wenn dieser mit einer absoluten Mehrheit beschlossen wird. Der Änderungsantrag der CDU war aber kein Ersetzungsantrag.

Die beschlossenen Änderungen waren leider komplett unsinnig, weil einerseits gefordert wurde, dass die Schulreinigung sofort neu ausgeschrieben werden soll und andererseits festgelegt wurde, dass die Neuausschreibung erst 2016 haushaltswirksam werden darf. Bis 2016 muss ohnehin neu ausgeschrieben werden, weil die bestehenden Verträge auslaufen.

Es wird keine Aussprache zum Einwohnerantrag mehr geben, sondern nur der geänderte Antragstext abgestimmt werden. Ob der Antrag abgelehnt oder angenommen wird, hat keinerlei Einfluss auf das anschließende Handeln der Verwaltung. Die BVV-Mehrheit hat dafür gesorgt, dass im Beschlusstext nur das steht, was das Bezirksamt sowieso tun muss, siehe „BVV entstellt Einwohnerantrag bis zur Bedeutungslosigkeit“.

Der Miteinreicher des Einwohnerantrags und stellvertretende Bezirksvorsitzende der FDP Lichtenberg Dirk Gawlitza äußert sich dazu:

„Zur Abstimmung steht lediglich, Geld für die Reinigung zusätzlicher Schulen bereitzustellen – eine Selbstverständlichkeit. Der Einwohnerantrag sollte ursprünglich die Sauberkeit an Lichtenberger Schulen verbessern. Trotz des Überschusses von zwölf Millionen Euro wird von Bezirksamt und BVV der Willen der Einreicher und der 1600 Unterstützer des Einwohnerantrags in beschämender Art und Weise ignoriert.“

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